Die Ersten Gewächse als geschmacklich trockene Weine stellen neben den edelsüßen Spitzenweinen von der Spätlese bis zur Trockenbeerenauslese die Qualitätsspitze der Klassifikationspyramide der Prädikatsweingüter dar.
Sie stammen aus den parzellenscharf abgegrenzten “Herzstücken” der klassifizierten Lagen. Diese besonderen Parzellen aus den klassifizierten Lagen stehen über eine lange Zeit nachweislich für Weine mit nachhaltiger Reife und hoher Eigenständigkeit und Qualität.
Für die Ersten Gewächse gilt ein maximaler Ertrag von 50hl/ha. Die kompromisslose Qualitätsarbeit im Weinberg wird über das ganze Jahr bis zur Ernte kontrolliert. Das Lesegut von Riesling oder Spätburgunder aus selektiver Handlese muss vollreif und spätgelesen sein. Für die Prädikatsweingüter des Rheingaues gilt zusätzlich das Kriterium mindestens spätlesegeeigneter Trauben.
Erst nach erfolgreicher sensorischer Prüfung in einer Blindverkostung kann der Wein als Erstes Gewächs auf dem Etikett bezeichnet werden. Die Vermarktung erfolgt frühestens ab dem 1. September im Folgejahr nach der Ernte beim Riesling und noch ein Jahr später beim Spätburgunder.
Das Erste Gewächs stellt nach seinem Geschmacksprofil den international trockenen, substantiellen Wein dar.
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Der Begriff Erstes Gewächs wird zunehmend die besten trockenen Spät- und Auslesen aus Spitzenlagen in ihrer Bezeichnung ablösen. Damit werden dann die traditionsreichen Prädikate Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein, für die die lange Weinkultur des Rheingaues auch steht, wieder ausschließlich den edelsüßen Weinen vorbehalten sein.