Als Ausdruck ihrer Verantwortung für Spitzenweine aus einzigartigen Weinbergslagen haben Die Prädikatsweingüter 2002 ein Statut zur Klassifizierung für Grosse/Erste Gewächse und Klassifizierte Lagenweine beschlossen. Mit diesem Statut folgt der VDP seiner langen Tradition im Einsatz für den Spitzenwein und profiliert Grosse Weine aus besonderen Lagen. Aus diesen Lagen vinifizieren Die Prädikatsweingüter Weine von besonderem, eigenständigem Charakter, die das Terroir der Lage und die Handschrift des jeweiligen Weingutes widerspiegeln. Für Die Prädikatsweingüter des Rheingaues strukturiert dieses Statut das Sortiment der Weine wie folgt:

Die Guts- und Ortsweine bilden die Basis im Sortiment der Prädikatsweingüter. Diese Weine tragen keine Lagenbezeichnung auf dem Etikett. Der Name des Weingutes oder des Ortes sowie die Qualitätsstandards der Prädikatsweingüter stehen für diese Riesling- oder Spätburgunder-Weine.
Die seit 1983 festgelegten Kriterien für CHARTA-Weine, die sich an der Tradition bewährter Rheingauer Qualitätsvorstellungen orientieren, haben ganz wesentlich mit dazu beigetragen, ein wieder erkennbares Bild der Rheingauer Rieslinge zu zeichnen. Der CHARTA-Wein gab einen entscheidenden Anstoß für die Klassifikation im Rheingau und damit für das heutige Erste Gewächs des Rheingaues. Auch die CHARTA-Weine tragen keine Lagenbezeichnung und werden ausschließlich aus der Riesling-Traube erzeugt. Gelesen als vollreifes Lesegut, präsentiert sich der CHARTA-Wein als geschmacklich trockener Wein und als ausgewogener idealer Essensbegleiter. Man erkennt den CHARTA-Riesling an der CHARTA-Flasche, der klassischen Rheingauer Schlegelflasche, die in der Bodenprägung das Emblem der CHARTA, den romanischen Doppelbogen, trägt sowie an der CHARTA-Kapsel und dem CHARTA-Rückenetikett.
Mit dem Jahrgang 2001 haben Die Prädikatsweingüter im Rheingau für diese Weine beste Lagen lagenscharf klassifiziert. Bei nicht klassifizierten Lagen verzichten Die Prädikatsweingüter des Rheingaues auf die Lagenangabe auf dem Etikett (siehe Guts- bzw. Ortsweine). Die klassifizierten Lagenweine lassen Typizität und Originalität der Lage erkennen.
Für sie gelten besondere Anbau- und Erzeugungsrichtlinien. Nur aus Riesling oder Spätburgunder mit der Ertragsbeschränkung von 65hl/ha erzeugt, wird das vollreife Lesegut selektiv gelesen. Klassifizierte Lagenweine können in allen Prädikaten ausgebaut werden. Sie unterliegen der besonderen sensorischen überprüfung im Rahmen der VDP Betriebsprüfung und müssen dem hohen Terroiranspruch der klassifizierten Lagen gerecht werden.
Man erkennt diese Weine an dem Lagennamen auf dem Etikett in der Verbindung mit dem Traubenadler des VDP.